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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2005 (AELV 2005)
Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wirtschaftswert in DM | Beziehungswert |
113.000 | 0,2409 |
150.000 | 0,2044 |
200.000 | 0,1708 |
250.000 | 0,1475 |
300.000 | 0,1303 |
350.000 | 0,1170 |
400.000 | 0,1065 |
450.000 | 0,0978 |
500.000 | 0,0905 |
Zitierungen von Anlage 4 AELV 2005
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2005 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AELV 2005 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AELV 2005
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 ... 113.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) ...
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