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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2005 (AELV 2005)

V. v. 27.09.2004 BGBl. I S. 2393
Geltung ab 30.09.2004; FNA: 8251-10-1-11 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
113.0000,2409
150.0000,2044
200.0000,1708
250.0000,1475
300.0000,1303
350.0000,1170
400.0000,1065
450.0000,0978
500.0000,0905




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2005

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2005 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2005 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2005
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 ... 113.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a)  ...