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§ 25a - Abgeordnetengesetz (AbgG)
neugefasst durch B. v. 21.02.1996 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4650
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 1101-8 Bundestag
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§ 25a Versorgungsausgleich
(1) Anrechte auf Altersentschädigung werden intern geteilt.
(2) Für die Durchführung gilt das Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz) entsprechend.
(3) Die Bewertung der Altersentschädigung erfolgt nach § 39 des Versorgungsausgleichsgesetzes (unmittelbare Bewertung).
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) G. v. 3. April 2009 BGBl. I S. 700 m.W.v. 1. September 2009
Frühere Fassungen von § 25a AbgG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 7 Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009 BGBl. I S. 700 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25a AbgG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25a AbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AbgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32 AbgG Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften (vom 19.11.2020)
... nach § 11 und die Geldleistungen nach § 12 Abs. 2 und den §§ 20 bis 27 werden monatlich im voraus gezahlt. Ist nur ein Teil zu leisten, so wird für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 7 VAStrRefG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... 25a des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), ... (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst: „§ 25a Versorgungsausgleich (1) Anrechte auf Altersentschädigung werden intern ...
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