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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (KosmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 09.01.2002 BGBl. I S. 417
Geltung ab 01.08.2003; FNA: 806-21-1-289 Berufliche Bildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Kosmetiker/Kosmetikerin wird staatlich anerkannt.

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