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Artikel 6 - Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 (KraftStÄndG 1997)
G. v. 18.04.1997 BGBl. I S. 805
Geltung ab 25.04.1997; FNA: 611-17-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
Geltung ab 25.04.1997; FNA: 611-17-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
Artikel 6 Überprüfung
Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einer Erfahrungszeit von fünf Jahren durch die Bundesregierung überprüft. In diese Überprüfung ist insbesondere die Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer einzubeziehen.
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