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Artikel 107 - Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

Artikel 107 Evaluierungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte



(1) 1Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2018, in wie vielen Fällen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt werden konnte. 2Der Bericht hat auch Angaben über die Höhe der im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erzielten Befriedigungsquoten zu enthalten.

(2) Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll die Bundesregierung diese vorschlagen.





 

Frühere Fassungen von Artikel 107 EGInsO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2014Artikel 6 Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
aktuell vorher 01.07.2007Artikel 3 Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
vom 13.04.2007 BGBl. I S. 509
aktuellvor 01.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 107 EGInsO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 107 EGInsO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGInsO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 3 InsVerfVereinfG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung maßgebend." 3. Artikel 107 wird aufgehoben.  ...

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2379
Artikel 6 GlRStG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... beantragt worden sind, anzuwenden." 3. Nach Artikel 106 wird folgender Artikel 107 eingefügt: „Artikel 107 Evaluierungsvorschrift zum Gesetz zur ... 3. Nach Artikel 106 wird folgender Artikel 107 eingefügt: „Artikel 107 Evaluierungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur ...

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
Artikel 3 RestSchBÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
... Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist." 2. Nach Artikel 107 wird folgender Artikel 107a eingefügt: „Artikel 107a Evaluationsvorschrift ...