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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Anlage 2 - Monatsausweisverordnung (MonAwV)
V. v. 31.05.1999 BGBl. I S. 1080, 1330; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209
Geltung ab 05.06.1999; FNA: 7610-2-27 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 05.06.1999; FNA: 7610-2-27 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 2 Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG - Gewinn- und Verlustrechnung -
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1999, S. 1084 - 1085)
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Zitierungen von Anlage 2 MonAwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 MonAwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MonAwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 MonAwV Einreichungsverfahren
... gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG - Gewinn- und Verlustrechnung -: GVFDI (Anlage 2 ). (2) Die Monatsausweise und Angaben nach den §§ 3 bis 6 sind in dreifacher ...
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