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Zitierungen von § 3 Verschollenheitsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VerschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerschG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VerschG
... Verschollener kann unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 im Aufgebotsverfahren für tot erklärt ...
§ 9 VerschG (vom 01.01.2009)
... so ist als Zeitpunkt des Todes festzustellen: a) in den Fällen des § 3 das Ende des fünften Jahres oder, wenn der Verschollene das achtzigste Lebensjahr vollendet ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2366/v33510.htm