§ 45 VerschG ... Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist, so ist das Verfahren nach den §§ 39 bis 44 fortzusetzen. (2) Der Antrag auf Todeserklärung gilt in diesem Fall als ... gilt in diesem Fall als Antrag auf Feststellung des Zeitpunktes des Todes. § 41 ist nicht ...