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Schlußformel - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz von Beschäftigten des Bundeskanzleramtes (BkAZustV k.a.Abk.)

A. v. 04.05.1999 BGBl. I S. 1093
Geltung ab 01.05.1999; FNA: 2030-14-104 Beamte

Schlußformel



Der Chef des Bundeskanzleramtes

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