Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Verbrauchsbeihilfe für Olivenöl und die Einfuhr von bestimmten Oliven.
interne Verweise§ 2 OlivBhV Zuständigkeit ... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 4 OlivBhV Gewichtsfeststellung, Probenahme und Untersuchung von abgefülltem Olivenöl ... Olivenöls Proben ziehen. Die Kontrolluntersuchungen werden nach Maßgabe der in § 1 genannten Rechtsakte von hierzu geeigneten und von der Bundesanstalt zu bestimmenden ... größere als die abgefüllte Menge verbindlich sein kann, nicht die in den in § 1 genannten Rechtsakten aufgeführten Begriffsbestimmungen, kann der Abfüllbetrieb die ...
§ 6 OlivBhV Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung ... Wer Olivenöl einführt, das nach den in § 1 genannten Rechtsakten der Überwachung unterliegt, hat der Zollstelle bei der ... der Bundesanstalt zu übersenden. (2) Die in den in § 1 genannten Rechtsakten zur Freigabe der Sicherheit vorgeschriebene Bescheinigung ist 1. ... bei der Ausfuhrzollstelle zu beantragen und nach Erfüllung der in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Voraussetzungen zusammen mit der Ausfuhranmeldung ...
§ 8 OlivBhV Genehmigung der Umfüllung von Olivenöl ... Die Umfüllung, die nach den in § 1 genannten Rechtsakten genehmigungspflichtig ist, kann erst nach Erteilung der Genehmigung durch ... auf Umfüllung von Olivenöl sind zusammen mit der Leistung der nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Sicherheit bei der Bundesanstalt zu stellen. ...
§ 10 OlivBhV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ... Oliven, die einer besonderen Überwachung unterliegen, einer Abfüllung nach den in § 1 genannten Rechtsakten zuführt, (Beteiligte) hat die in den in § 1 genannten Rechtsakten ... nach den in § 1 genannten Rechtsakten zuführt, (Beteiligte) hat die in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebene Buchhaltung auf Verlangen um weitere Aufzeichnungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2369/a33575.htm