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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.04.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMinUWidZustAnO k.a.Abk.)
A. v. 07.08.2000 BGBl. I S. 1347; aufgehoben durch III. A. v. 18.03.2007 BGBl. I S. 496
Geltung ab 01.09.2000; FNA: 2030-14-116 Beamte
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Geltung ab 01.09.2000; FNA: 2030-14-116 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
(1) Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behörden, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchbescheiden zuständig sind.
(2) Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
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