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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.04.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMinUWidZustAnO k.a.Abk.)
A. v. 07.08.2000 BGBl. I S. 1347; aufgehoben durch III. A. v. 18.03.2007 BGBl. I S. 496
Geltung ab 01.09.2000; FNA: 2030-14-116 Beamte
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Geltung ab 01.09.2000; FNA: 2030-14-116 Beamte
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III. Allgemeine Schlussvorschriften
(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Soweit durch diese Anordnung die Zuständigkeiten der in Abschnitt I genannten Behörden erweitert werden, bleibt es für Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt, und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bei der bisherigen Regelung.
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