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Zitierungen von § 12 EuRAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuRAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 EuRAG Voraussetzungen (vom 18.05.2017)
... dem Gebiet des deutschen Rechts, einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 nachweist, wird nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36, 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der ...
§ 14 EuRAG Nachweise (vom 01.08.2021)
... antragstellende Person hat die Nachweise gemäß § 12 zu erbringen. Darüber hinaus hat sie der Rechtsanwaltskammer alle Auskünfte zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
V. v. 18.12.1990 BGBl. I S. 2881; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
§ 5 RAZEignPrV Erlass von Prüfungsleistungen (vom 18.05.2017)
... Ausbildung durch ein Prüfungszeugnis, 2. erworbene Berufspraxis entsprechend § 12 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und 3. Weiterbildungsmaßnahmen durch geeignete ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 13 NotBRMoG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... hat, ist der Zutritt zu nichtöffentlichen Verhandlungen gestattet." 4. § 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Der ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 RAuNOBRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... die Angabe „bis 42" durch die Angabe „bis 36" ersetzt. 6. § 12 Abs. 1 Satz 4 wird aufgehoben. 7. In § 13 Abs. 1 wird die Angabe „bis ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 2 SyndAnwNRG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ... 5. In § 13 Absatz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 2 RASvStG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, ... § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 12 Abs. 3" durch die Angabe „§ 12 Abs. 4" ersetzt. b) In Absatz 2 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 12 Abs. 3" durch die Angabe „§ 12 Abs. 4" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „gemäß ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
...  „(1) Für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer gelten mit Ausnahme des § 12 Absatz 4 sowie der §§ 17 und 46a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung die ... „mit Ausnahme des § 46a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" gestrichen. 7. In § 12 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „mündlich oder schriftlich" gestrichen. 8. In ... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ...
Artikel 3 AnwBerRÄndG Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
... Ausbildung durch ein Prüfungszeugnis, 2. erworbene Berufspraxis entsprechend § 12 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und 3. Weiterbildungsmaßnahmen durch geeignete Bescheinigungen."  ...