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Zitierungen von § 27 EuRAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuRAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 RAuNOBRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... in nicht mehr anfechtbarer Weise widerrufen worden ist,". 10. In § 27 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „einem Gericht ergeben, gelten nur für die ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 2 SyndAnwNRG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ... 5. In § 13 Absatz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ...
Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 13 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 6 AnwDienstlG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 2017 (BGBl. I S. 1121) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 27 Absatz 2 Satz 1 werden nach der Angabe „43d" ein Komma und die Angabe „43e" ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 19 (weggefallen)". d) Nach der Angabe zu § 27 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 27a Besonderes elektronisches ... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ... durch die Wörter „Staat der Niederlassung" ersetzt. 18. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach der Angabe ... Syndikusrechtsanwalts ausgeübt wird." 19. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Besonderes elektronisches ...
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