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Zitierungen von § 31 EuRAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuRAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 24 ERVAG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... § 31 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. ...
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 13 NotBRMoG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... des Strafvollzugsgesetzes oder des Justizvollzugsgesetzes des Landes" ersetzt. 15. § 31 Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „An ihn kann, auch von Anwalt zu Anwalt, wie an einen ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 RAuNOBRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... „dem Bundesgerichtshof ergeben, bleiben unberührt" ersetzt. 11. § 31 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 2 SyndAnwNRG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... Absatz 1 werden nach den Wörtern „gelten die" die Wörter „§§ 31 bis 31c sowie die" eingefügt. 4. In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach den ... In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ... 5. In § 13 Absatz 1 wird nach den Wörtern „den Vorschriften der §§ 6 bis 36" ein Komma und werden die Wörter „46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 mit ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 12 BRAORefG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... Angabe „und 3" eingefügt. bb) In Satz 7 werden die Wörter „ § 31 Absatz 5 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 6 Satz 1 und 2" ersetzt. ... 7 werden die Wörter „§ 31 Absatz 5 Satz 1 und 2" durch die Wörter „ § 31 Absatz 6 Satz 1 und 2" ersetzt. 6. In § 34a Satz 2 werden die Wörter „36 Abs. 2 ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „die §§ 31 bis 31c sowie" gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Die ... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ... der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Für die Eintragung in diese Verzeichnisse gilt § 31 Absatz 1 Satz 3, 5 und 6, Absatz 3 Nummer 1, 2 und 5, Absatz 4 Satz 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 1 und 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung sinngemäß mit der Maßgabe, dass an die Stelle der ... Ab dem in § 84 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung bezeichneten Zeitpunkt sind § 31 Absatz 5 Satz 1 und 2 und § 31a Absatz 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung sinngemäß anwendbar." ... Absatz 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung sinngemäß anwendbar." 20. Dem § 31 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten ...
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