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Zitierungen von § 38 EuRAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuRAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 18 RDG Umgang mit personenbezogenen Daten; Verordnungsermächtigung (vom 16.03.2023)
... Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz mitzuteilen. § 38 Absatz 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland gilt entsprechend. (3) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 2 RASvStG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... Abs. 2 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 14 Satz 2, § 15 Satz 1, § 37 und § 38 Abs. 1 wird das Wort „Landesjustizverwaltung" jeweils durch das Wort ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... e) Die Angaben zu den §§ 37 und 38 werden wie folgt gefasst: „§ 37 Europäische ... „§ 37 Europäische Verwaltungszusammenarbeit; Bescheinigungen § 38 Mitteilungspflichten gegenüber anderen Staaten". f) Die Angabe zu § 43 ... wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 24. Die §§ 36 bis 38 werden wie folgt gefasst: „§ 36 Bescheinigungen des Heimat- oder ... so stellt ihm die Rechtsanwaltskammer diese innerhalb eines Monats aus. § 38 Mitteilungspflichten gegenüber anderen Staaten (1) Ist ein Rechtsanwalt auch in ...
Artikel 6 AnwBerRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz mitzuteilen. § 38 Absatz 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland gilt entsprechend." 13. § 20 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 9 BQFGEG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 38 folgende Angabe eingefügt: „§ 38a Statistik". 2. In ... die Wörter „Eine natürliche Person, die" ersetzt. 5. Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt: „§ 38a Statistik ...
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