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Zitierungen von § 40 EuRAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuRAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen UnionV. v. 10.12.2020 BGBl. I S. 2929
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... Stelle über die auf Grund der Mitteilung getroffenen Maßnahmen." 25. § 40 Absatz 2 Nummer 2 und 3 wird wie folgt gefasst: „2. die prüfenden Personen, 3. den ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 141 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... In § 40 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in ...
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