Tools:
Update via:
§ 10 - Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Artikel 7 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1310, 1322; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 860-6-20 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 860-6-20 Sozialgesetzbuch
| |
§ 10 Veröffentlichung
Die Zertifizierungsstelle macht die Zertifizierung sowie den Widerruf, die Rücknahme oder den Verzicht durch eine Veröffentlichung des Namens und der Anschrift des Anbieters und dessen Zertifizierungsnummer im Bundessteuerblatt bekannt. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Zertifizierung von Verträgen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1.
Text in der Fassung des Artikels 12 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) G. v. 8. Dezember 2010 BGBl. I S. 1768 m.W.v. 1. Juli 2010
Anzeige
Frühere Fassungen von § 10 AltZertG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.07.2010 (13.12.2010) | Artikel 12 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768 |
aktuell vorher | 25.12.2008 | Artikel 23 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794 |
aktuell | vor 25.12.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 AltZertG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AltZertG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltZertG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 23 JStG 2009 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... durch das Wort Zertifizierungsstelle" ersetzt. 11. In § 10 Satz 1 wird das Wort Zertifizierungsbehörde" durch das Wort ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 12 JStG 2010 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
... der Finanzgerichtsordnung. Sie haben keine aufschiebende Wirkung." 8. In § 10 Satz 1 wird das Wort „Bundesanzeiger" durch das Wort „Bundessteuerblatt" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2399/a33886.htm