Eingangsformel - Verordnung über die Übertragung von Hoheitsaufgaben der Bundeszollverwaltung auf die Eisenbahnen des Bundes (BZollVÜV k.a.Abk.)

V. v. 24.02.1994 BGBl. I S. 541; zuletzt geändert durch V. v. 01.06.1995 BGBl. I S. 788
Geltung ab 20.03.1994; FNA: 613-7-2 Zölle

Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) der durch Artikel 6 Abs. 60 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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