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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.08.2014 aufgehoben
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§ 1d - MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung (MARPOL-ZuwV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.02.1989 BGBl. I S. 247; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.08.2014 BGBl. I S. 1371
Geltung ab 07.01.1986; FNA: 2129-12-1 Umweltschutz
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Geltung ab 07.01.1986; FNA: 2129-12-1 Umweltschutz
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§ 1d Ergänzende Bestimmungen zu Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens
(1) Im Ostseegebiet gilt Regel 11 Abs. 1 der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens auch für deutsche Sportboote die jeweils über eine Toilette verfügen, die mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgerüstet ist.
(2) Ein Schiff einschließlich eines Sportbootes, das über eine Toilette verfügt und entgegen § 6b Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. April 2008 (BGBl. I S. 698) geändert worden ist, nicht mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgerüstet ist, darf im Ostseegebiet das Hoheitsgebiet und die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland nicht befahren.
(3) Auf den in § 1 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Seeschifffahrtsstraßen ist Wasserfahrzeugen, die jeweils über eine Toilette verfügen, die mit einer Abwasserrückhalteanlage ausgerüstet ist, das Einleiten von Schiffsabwasser, ausgenommen Einleitungen nach Maßgabe der Anlage IV Regel 11 Abs. 1.2 des MARPOL-Übereinkommens, verboten.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt V. v. 9. April 2008 BGBl. I S. 698 m.W.v. 12. April 2008
Frühere Fassungen von § 1d MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.04.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 09.04.2008 BGBl. I S. 698 |
aktuell vorher | 30.06.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 18.06.2007 BGBl. I S. 1177 |
aktuell | vor 30.06.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1d MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1d MARPOL-ZuwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MARPOL-ZuwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 MARPOL-ZuwV Grundregel, Anwendungsbereich (vom 12.04.2008)
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wenn auf ihnen oder von ihnen aus eine in § 1d Abs. 2, §§ 2, 3 Abs. 2 Satz 1, §§ 5, 6 Abs. 1 oder § 7 Abs. 1 Nr. 1 ... nach Maßgabe des MARPOL-Übereinkommens und seiner Anlagen, soweit in den §§ 1b bis 1f nichts anderes bestimmt ist; für andere Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. ... anderes bestimmt ist; für andere Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. 6, § 1d Abs. 3, § 1e Abs. 7, § 1f Abs. 4, die §§ 8 bis 10 sowie die in den ...
§ 8 MARPOL-ZuwV Weitere Ordnungswidrigkeiten (vom 12.04.2008)
... 2 begeht, 2. entgegen § 1b Abs. 6 ein ölhaltiges Gemisch oder entgegen § 1d Abs. 3 Schiffsabwasser einleitet oder entgegen § 1e Abs. 7 Schiffsmüll einbringt, ... dass eine Unterschrift richtig und rechtzeitig geleistet wird, b) entgegen § 1d Abs. 1 in Verbindung mit Regel 11 Abs. 1 der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens Abwasser ... Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens Abwasser einleitet oder c) entgegen § 1d Abs. 2 das Hoheitsgebiet oder die ausschließliche Wirtschaftszone befährt, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
V. v. 18.06.2007 BGBl. I S. 1177
Artikel 1 1. UmwRSeeSÄndV Änderung der Verordnung über Zuwiderhandlungen gegen das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
... Angabe §§ 2, 3, 3a oder 3b" durch die Angabe § 1b Abs. 2, § 1d Abs. 2, §§ 2, 3 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2, §§ 4, 5, 6 Abs. 1, § 7 ... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wenn auf ihnen oder von ihnen aus eine in § 1d Abs. 2, §§ 2, 3 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2, §§ 5, 6 Abs. 1 oder § 7 ... in der jeweils geltenden Fassung." 3. Nach § 1 werden folgende §§ 1a bis 1f eingefügt: § 1a Begriffsbestimmungen Im Sinne ... vollständig und wahrheitsgemäß vorgenommen werden. § 1d Ergänzende Bestimmungen zu Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens (1) Im ... oder sonst für den Schiffsbetrieb Verantwortlicher a) entgegen § 1d Abs. 1 in Verbindung mit Regel 11 Abs. 1 der Anlage IV des MARPOLÜbereinkommens Abwasser ... Anlage IV des MARPOLÜbereinkommens Abwasser einleitet oder b) entgegen § 1d Abs. 2 das Hoheitsgebiet oder die ausschließliche Wirtschaftszone befährt oder ...
Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
V. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 698
Artikel 1 2. UmwRSeeSÄndV Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wenn auf ihnen oder von ihnen aus eine in § 1d Abs. 2, §§ 2, 3 Abs. 2 Satz 1, §§ 5, 6 Abs. 1 oder § 7 Abs. 1 Nr. 1 ... nach Maßgabe des MARPOL-Übereinkommens und seiner Anlagen, soweit in den §§ 1b bis 1f nichts anderes bestimmt ist; für andere Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. ... anderes bestimmt ist; für andere Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. 6, § 1d Abs. 3, § 1e Abs. 7, § 1f Abs. 4, die §§ 8 bis 10 sowie die in den ... sind, auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 im Ostseegebiet nicht." 4. § 1d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort ... 2. entgegen § 1b Abs. 6 ein ölhaltiges Gemisch oder entgegen § 1d Abs. 3 Schiffsabwasser einleitet oder entgegen § 1e Abs. 7 Schiffsmüll einbringt, ... dass eine Unterschrift richtig und rechtzeitig geleistet wird, b) entgegen § 1d Abs. 1 in Verbindung mit Regel 11 Abs. 1 der Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens Abwasser ... Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens Abwasser einleitet oder c) entgegen § 1d Abs. 2 das Hoheitsgebiet oder die ausschließliche Wirtschaftszone befährt, ...
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