Änderung § 97 IRG vom 30.06.2008

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§ 97 IRG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2008 geltenden Fassung
§ 97 IRG n.F. (neue Fassung)
in der am 22.05.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 31
(Text alte Fassung)

§ 97 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 97 (aufgehoben)





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