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Änderung *) IRG vom 23.07.2015
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 3. IRGÄndG am 23. Juli 2015 und Änderungshistorie des IRGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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*) IRG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.07.2015 geltenden Fassung | *) IRG n.F. (neue Fassung) in der am 23.07.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1197 |
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(Text alte Fassung) *) (neu) | (Text neue Fassung)*) Hinweis der Redaktion |
Abschnitt 5 mit den neuen §§ 90o bis 90z wurden durch Artikel 1 Nr. 2 G. v. 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1197) 'Nach § 90n' angefügt. Zu diesem Zeitpunkt hatte das IRG keinen § 90n und ein diesbezügliches Änderungsgesetz mit eventuell späterem Inkrafttreten wurde vorher nicht verkündet. Die Einfügung des neuen Abschnitt 5 war somit formal nicht durchführbar. |
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