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Zitierungen von § 88 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 2 StPOuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Geldbußen" durch das Wort „Geldsanktionen" ersetzt. 12. § 88 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 328 ...
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... Vollstreckungsverfahren Abschnitt 3 Einziehung und Verfall § 88 Grundsatz § 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit § 88b Unterlagen ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474; zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 6. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... der Europäischen Union bewilligt wurde." 14. § 88 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung ...

Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 EinzVorvRUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... überstaatliche Einrichtungen § 74a". f) Die Angaben zu den §§ 88 bis 90 werden durch folgende Angaben ersetzt: „Grundsatz § 88  ... §§ 88 bis 90 werden durch folgende Angaben ersetzt: „Grundsatz § 88 Voraussetzungen der Zulässigkeit § 88a Unterlagen § ... 7. 2002, S. 1) aufgeführten Deliktsgruppen zugehörig ist." 17. § 88 wird durch folgende §§ 88 bis 88f ersetzt: „§ 88 Grundsatz ... Deliktsgruppen zugehörig ist." 17. § 88 wird durch folgende §§ 88 bis 88f ersetzt: „§ 88 Grundsatz Die Vollstreckungshilfe ... 17. § 88 wird durch folgende §§ 88 bis 88f ersetzt: „§ 88 Grundsatz Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der ...
 
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