Tools:
Update via:
Zitierungen von § 96 IRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 89 IRG Sicherstellungsmaßnahmen (vom 01.07.2017)
... Mitgliedstaat zu treffenden Einziehungsentscheidung finden die §§ 91 und 94 bis 96 entsprechende ...
§ 91a IRG Grundsatz (vom 19.12.2020)
... von Vermögensgegenständen zum Zweck der Einziehung sind die §§ 94 bis 96 anzuwenden, soweit nicht die Verordnung Sicherstellung und Einziehung gilt. (4) Die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung § 95 Sicherungsunterlagen § 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen § 97 ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474; zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 6. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Ruhen der Verjährung". e) Nach der Angabe zu § 96 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Elfter Teil ... von Vermögensgegenständen zum Zweck der Einziehung sind die §§ 94 bis 96 anzuwenden, soweit nicht die Verordnung Sicherstellung und Einziehung gilt." 16. ... worden ist, (Rahmenbeschluss Sicherstellung) anzuwenden" ersetzt. 17. Nach § 96 wird folgender Elfter Teil eingefügt: „Elfter Teil ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 31
Artikel 1 4. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... zum Zweck des Verfalls oder der Einziehung sind die §§ 94 bis 96 anzuwenden. (4) Die Vorschriften des Ersten, des Fünften bis Siebenten Teils ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/242/v155449.htm