Zitierungen von § 90j IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90j IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 90k IRG Überwachung der verurteilten Person (vom 25.07.2015)
... Sanktionen, soweit der andere Mitgliedstaat die Überwachung ausgesetzt hat. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat die Staatsanwaltschaft die ... oder eines Bewährungshelfers zu unterstellen. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Nach Beginn der Überwachung der ... Sanktion gegen die verurteilte Person verhängen würde. § 90j Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Das Gericht unterrichtet die ... Bewährungsüberwachung wiedergegebene Formblatt zu verwenden. (5) § 90j Absatz 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Gericht die verurteilte Person anstatt ... die Aussetzung zu widerrufen oder die zuvor bestimmte freiheitsentziehende Sanktion nach § 90j Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 zu verhängen, über die Möglichkeit belehrt, von der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 78a GVG (vom 24.08.2017)
... nach den §§ 50, 58 Absatz 2, § 84g Absatz 1, den §§ 84j, 90h Absatz 1, § 90j Absatz 1 und 2 und § 90k Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  § 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung § 90k Überwachung der ... begründen. (3) Die Bewilligungsentscheidung ist unanfechtbar. § 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung (1) Nach der Bewilligung der ... Sanktionen, soweit der andere Mitgliedstaat die Überwachung ausgesetzt hat. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Hat die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung ... Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers zu unterstellen. § 90j Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Nach Beginn der Überwachung der ... Sanktion gegen die verurteilte Person verhängen würde. § 90j Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Das Gericht unterrichtet die zuständige ... Bewährungsüberwachung wiedergegebene Formblatt zu verwenden. (5) § 90j Absatz 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Gericht die verurteilte Person anstatt ... die Aussetzung zu widerrufen oder die zuvor bestimmte freiheitsentziehende Sanktion nach § 90j Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 zu verhängen, über die Möglichkeit belehrt, von der ...


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