interne Verweise§ 58 IRG Sicherung der Vollstreckung (vom 01.07.2017) ... die Entscheidung nach § 50 zuständige Gericht. Die §§ 17, 18, 20, 23 bis 27 gelten entsprechend. An die Stelle des Oberlandesgerichts tritt das Landgericht, ...
§ 68 IRG Rücklieferung ... ist. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (4) Die §§ 18, 19, 24, 25 , 27 und 45 Abs. 4 gelten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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