Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 21 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
|

§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge



(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.

(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.

(3) Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Er hat der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese aufgrund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen aufgrund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

(4) Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.

(5) Ist für die Erteilung einer Genehmigung für Fahrzeuge zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 erforderlich, hat die begutachtende Stelle diese im Gutachten zu benennen und stichhaltig zu begründen.

(6) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausgestellt hat.





 

Frühere Fassungen von § 21 StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.04.2009Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
vom 21.04.2009 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21 StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (vom 29.04.2009)
... erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Abs. 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen ... die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann ... oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz ... einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung ...
§ 22 StVZO Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (vom 01.03.2007)
... Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den ...
§ 23 StVZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (vom 01.03.2007)
... durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt ...
§ 41a StVZO Druckgasanlagen und Druckbehälter (vom 01.04.2006)
... haben Halter von Kraftfahrzeugen mit Ausrüstungen nach Absatz 3 eine Begutachtung nach § 21 zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis durchführen zu lassen. (6) Halter, ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
...  2. im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt ist, technisch so verbessert worden sind, daß die Vorschriften  ... 2. im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt ist, technisch so verbessert worden sind, daß die Vorschriften der ...
Anlage VIII StVZO (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge (vom 29.04.2009)
... Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei ... Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser ...
Anlage XXVI StVZO (zu § 47 Abs. 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
... Anlage XXVI Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b Anhang III Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVI Nr. 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3  ... Einzelfahrzeuge Bei Kraftfahrzeugen, die mit einer Betriebserlaubnis nach § 21 für den Verkehr zugelassen werden sollen, hat der mit der Begutachtung beauftragte amtlich ... Einzelfahrzeuge Bei Kraftfahrzeugen, die mit einer Betriebserlaubnis nach § 21 für den Verkehr zugelassen worden sind, hat der mit der Begutachtung beauftragte amtlich ... Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Dies gilt nicht im Falle des Verfahrens nach § 21. 7.2 Partikelminderungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen ... Anhang III (zu Nr. 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3) Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVI Nr. 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3  ... der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*), 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) oder 3.3.3 Herstellerbescheinigung*) ist ...
Anlage XXVII StVZO (zu § 48 Abs. 2 und Anlage XIV Nr. 3.4) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
... Anhang I Übersicht über Prüfablauf Anhang II Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge Anhang III Antrag auf Erteilung einer ... b) Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 erforderlich. Im Falle von Buchstabe a muss die Betriebserlaubnis für ... Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Dies gilt nicht für das Verfahren nach § 21. 9.2 Partikelminderungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen ... BGBl. I 2007 S. 907) Anhang II (zu Nr. 8b) Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII Fahrzeughersteller: ... der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*) 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) 4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren: 4.1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

47. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 20.05.1994 BGBl. I S. 1094; zuletzt geändert durch V. v. 19.12.1996 BGBl. I S. 2158
§ 2 47. StVZOAusnV
... dürfen Auspuffanlagen, die mit der Betriebserlaubnis des Kraftrades (§§ 20, 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) genehmigt wurden, auch ohne ...

52. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 13.08.1996 BGBl. I S. 1319; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.02.1998 BGBl. I S. 390
§ 1 52. StVZOAusnV
... ist oder b) im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder c) durch ein ...

Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 893
Anhang 30. StVZOÄndV zu Artikel 1 Nr. 5
... Anhang I Übersicht über Prüfablauf Anhang II Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge Anhang III Antrag auf Erteilung einer ... b) Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 erforderlich. Im Falle von Buchstabe a muss die Betriebserlaubnis für ... Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Dies gilt nicht für das Verfahren nach § 21. 9.2 Partikelminderungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen ... BGBl. I 2007 S. 907) Anhang II (zu Nr. 8b) Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVII Fahrzeughersteller: ... der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*) 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) 4. Angaben zu den Fahrzeugpapieren: 4.1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Artikel 2 41. StVRÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
...  Begutachtung nach §§ 21 und 21c StVZO 1)  ... Komplettfahrzeug Gutachten nach § 21 StVZO nach technischen Änderungen (§19 Abs. 2 StVZO)  ... nach § 29 StVZO 5) Voll-Gutach- ten (GA) nach § 21 StVZO und GA nach § 21c StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 ... 21 StVZO und GA nach § 21c StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 StVZO aufgrund § 27 Abs. 7 StVZO 6) ... bis 86,90 1) Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO (Spalten 1 bis 3) oder für die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO ... 2) Wird das Gutachten nach § 21c StVZO gleichzeitig mit einem Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, darf für das Gutachten nach § 21c StVZO nur die Hälfte der ... angetrieben werden bei einer HU nach § 29 StVZO oder eine Begutachtung nach § 21 StVZO um einen der Gebührennummer 413.5 entsprechenden Betrag, wenn kein Nachweis über ...
Anhang 41. StVRÄndV
... Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei ... Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser ...

Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 287
Anhang 29. StVZOÄndV zu Artikel 1 Nr. 4
... Anlage XXVI Nr. 6.1.1, 6.2.1 oder 6.2.3 Buchstabe b Anhang III Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVI Nr. 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3  ... Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Dies gilt nicht im Falle des Verfahrens nach § 21. 7.2 Partikelminderungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen ... Anhang III (zu Nr. 6.1.2, 6.2.2 oder 6.2.3) Bescheinigung zu § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Anlage XXVI Nr. 6.1.2, 6.2.2 oder ... der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*), 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) oder 3.3.3 Herstellerbescheinigung*) ist ...

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 11.05.2006 BGBl. I S. 1160
Artikel 2 16. StVOÄndV Weitere Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... § 21 Abs. 1a Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 36
Artikel 1 17. GebOStÄndV
...  Begutachtung nach §§ 21 und 23 StVZO 1) Komplettfahrzeug ... Voll-Gutach- ten (GA) nach § 21 StVZO und GA nach § 23 StVZO 2)6) Gutachten nach § ... 21 StVZO und GA nach § 23 StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 StVZO auf- grund § 14 Abs. 2 Satz 4 FZV 6) Gutachten nach ... auf- grund § 14 Abs. 2 Satz 4 FZV 6) Gutachten nach § 21 StVZO nach technischen Änderungen (§ 19 Abs. 2 StVZO) ... bis 86,90 1) Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO (Spalten 1 bis 3) oder für die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO ... 2) Wird das Gutachten nach § 23 StVZO gleichzeitig mit einem Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, darf für das Gutachten nach § 23 StVZO nur die Hälfte der ... die Hälfte der Gebühr zusätzlich zur Gebühr für das Gutachten nach § 21 StVZO erhoben werden. 3) Wird eine Hauptuntersuchung und eine Sicherheitsprüfung nach ... werden bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO oder eine Begutachtung nach § 21 StVZO um einen der Gebührennummer 413.5 entsprechenden Betrag, wenn kein Nachweis über ...

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 3 FZVuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
...  „223.1 Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO/Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV 39,50".  ... „Gegenstand" nach dem Wort „Betriebserlaubnis" die Angabe „nach § 21 StVZO" eingefügt. 12. In der Gebührennummer 227.2 werden in der Spalte ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
Artikel 3 EG-FGVEV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... durch die Angabe „Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG" ersetzt. 1a. § 21 wird wie folgt neu gefasst: „§ 21 Betriebserlaubnis für ... ersetzt. 1a. § 21 wird wie folgt neu gefasst: „§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem ...
Artikel 4 EG-FGVEV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
...  Begutachtung nach §§ 21 und 23 StVZO oder § 13 EG-FGV 1) ... Gutachten (GA) nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV und GA nach § 23 StVZO 2)6) ... 13 EG-FGV und GA nach § 23 StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 StVZO aufgrund § 14 Abs. 2 Satz 4 FZV 6) Gutachten nach ... aufgrund § 14 Abs. 2 Satz 4 FZV 6) Gutachten nach § 21 StVZO nach technischen Änderungen (§ 19 Abs. 2 StVZO) ... 1) Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO (Spalten 1 bis 3), § 13 EG-FGV oder für die Änderungsabnahme nach § 19 ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird." 11. Die §§ 24, 25 und 27 bis 28 werden aufgehoben. ...

Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.03.2006 BGBl. I S. 543
Artikel 1 42. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... haben Halter von Kraftfahrzeugen mit Ausrüstungen nach Absatz 3 eine Begutachtung nach § 21 zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis durchführen zu lassen. (6) Halter, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

48. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 03.08.1994 BGBl. I S. 2102; aufgehoben durch Artikel 25 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
§ 1 48. StVZOAusnV
... (3) Bei Fahrzeugen, für die eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beantragt wird, kann 1. die ...

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988; aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
§ 6 FZV Antrag auf Zulassung
... bezeichnet oder in dem zum Zwecke der Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erstellten Gutachten als vorschriftsmäßig ...
§ 14 FZV Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung (vom 09.04.2009)
... Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.  ...

Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
V. v. 20.10.1987 BGBl. I S. 2305; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I 988
§ 1 FRV Erhebung der Fahrzeugdaten für die Fahrzeugregister
... Allgemeiner Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis genehmigten oder in dem nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erstellten Gutachten als vorschriftsmäßig ... Allgemeiner Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis genehmigte bzw. in dem nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erstellten Gutachten als vorschriftsmäßig ...

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
§ 5 GebOSt Persönliche Gebührenfreiheit
... und 414 des Gebührentarifs sind, soweit es sich um eine Vollprüfung im Rahmen des § 21 StVZO handelt, die in Absatz 1 Nr. 4 bis 10 aufgeführten Missionen, Vertretungen, ...
Anlage GebOSt zu § 1 Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) (vom 29.04.2009)
...  Begutachtung nach §§ 21 und 23 StVZO oder § 13 EG-FGV 1)  ... Voll- Gutachten (GA) nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV und GA nach § 23 StVZO 2)6) ... 13 EG-FGV und GA nach § 23 StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 StVZO aufgrund § 14 Abs. 2 Satz 4 FZV 6) Gutachten nach ... aufgrund § 14 Abs. 2 Satz 4 FZV 6) Gutachten nach § 21 StVZO nach technischen Änderungen (§ 19 Abs. 2 StVZO) ... bis 86,90 1) Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO (Spalten 1 bis 3), § 13 EG-FGV oder für die Änderungsabnahme nach § 19 ... 2) Wird das Gutachten nach § 23 StVZO gleichzeitig mit einem Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, darf für das Gutachten nach § 23 StVZO nur die Hälfte der ... die Hälfte der Gebühr zusätzlich zur Gebühr für das Gutachten nach § 21 StVZO erhoben werden. 3) Wird eine Hauptuntersuchung und eine Sicherheitsprüfung nach ... werden bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO oder eine Begutachtung nach § 21 StVZO um einen der Gebührennummer 413.5 entsprechenden Betrag, wenn kein Nachweis über ...

Mobilitätshilfenverordnung (MobHV)
Artikel 1 V. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2097; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 06.06.2019 BGBl. I S. 756
§ 2 MobHV Anforderungen an das Inbetriebsetzen
...  2. der Einzelgenehmigung im Falle des Absatzes 1 Satz 2 nach den Anforderungen des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die Erteilung der in Satz 1 bezeichneten ...

Verordnung über Ausnahmen und Änderungen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
V. v. 29.09.1989 BGBl. I S. 1810; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
§ 2 StVRAusnÄndV Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
... sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. 2. Abweichend von § 21 Satz 3 der StVZO genügt eine Bescheinigung des Sachverständigen, daß das Fahrzeug ... daß das Fahrzeug der Nummer 1 entspricht. 3. Abweichend von § 21 Satz 4 der StVZO kann von der Bezeichnung der Ausnahmen im Fahrzeugbrief abgesehen werden, wenn in ...