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§ 22 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile



(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsbehörde gegebenenfalls einzutragen:

"Betriebserlaubnis erteilt".

Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils in dem nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführenden oder aufzubewahrenden Nachweis und in dem Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist, einzutragen.

(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Nachtrags hergestellt worden sind.





 

Frühere Fassungen von § 22 StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2007Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 25.04.2006 BGBl. I S. 988

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (vom 29.04.2009)
... von Teilen 1. für diese Teile a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder b) der ... abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a, bestätigt worden ist oder  ... VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt ... Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Werden bei Teilen nach Nummer 1 ...
§ 20 StVZO Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen (vom 01.03.2007)
... an- oder eingebaut werden dürfen (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3); § 22 Abs. 3 ist anzuwenden. (3) Der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ...
§ 22a StVZO Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (vom 29.04.2009)
... in Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung). (1a) § 22 Abs. 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. (2) Fahrzeugteile, die in einer ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
... Teile bis zum 31. Dezember 2001 auf dem Nachweis nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 entsprechend § 22 Satz 5 bestätigt wird und 4. der im Prüfbericht angegebene ... Teile bis zum 31. Dezember 1998 auf dem Nachweis nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 entsprechend § 22 Satz 5 bestätigt wird. Abschnitt 2 der Anlage XIX ist spätestens ab 1. Oktober 1997 ... 30. September 1997 bestätigt worden ist, bleiben weiterhin gültig. § 22 Abs. 1 Satz 5 (Bestätigung über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau)  ... ist spätestens ab 1. Oktober 1997 anzuwenden. In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 5 vor diesem Datum ausgestellte Bestätigungen über den ... Katalysators, der 1. mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 oder 2. im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 20 oder ... Katalysators, der 1. mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 oder 2. im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 20 oder ... genehmigt wurden, und Geschwindigkeitsbegrenzer mit einer Betriebserlaubnis nach § 22 , die jeweils vor dem 1. Januar 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dürfen weiter ...
Anlage XXVI StVZO (zu § 47 Abs. 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
... Partikelminderungssystem eine a) Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 oder b) Systemgenehmigung für das Fahrzeug nach den Bestimmungen der Richtlinie ... (zu Nr. 3 oder 5) Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen 1. Es ist ein formloser ... für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 20 in Verbindung mit § 22 StVZO erfüllen und die erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde ... 3.3 Genehmigungsnummer: 3.3.1 Abdruck der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*), 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) oder ...
Anlage XXVII StVZO (zu § 48 Abs. 2 und Anlage XIV Nr. 3.4) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
...  Anhang III Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen Anhang IV ... Partikelminderungssystem eine a) Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 oder b) Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach ... Bewertung, wie Bescheinigungen nach Anhang IV oder Allgemeine Betriebserlaubnisse nach § 22 , sind zu nennen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs ... (zu Nr. 3 und 8a) Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen 1. Es ist ein formloser ... die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO in Verbindung mit § 22 StVZO erfüllen und die erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde ... 3.3 Genehmigungsnummer: 3.3.1 Abdruck der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*) 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) ...
 
Zitat in folgenden Normen

40. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2392; zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 310
§ 1 40. StVZOAusnV
... diese Einrichtungen und Schaltungen eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt worden ...

42. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 22.12.1992 BGBl. I S. 2479; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
§ 1 42. StVZOAusnV (vom 01.03.2007)
... 1. für die seitlichen Schutzvorrichtungen anstelle einer Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ein Teilegutachten eines amtlich anerkannten ... eines Fahrzeugs bei ordnungsgemäßem Anbau der Schutzvorrichtungen vorliegt; § 22 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz gilt entsprechend; 2. das Teilegutachten durch den ... anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 22 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) abgenommen worden ...
§ 3 42. StVZOAusnV
... von § 22 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf die Anbauabnahme ...

52. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 13.08.1996 BGBl. I S. 1319; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.02.1998 BGBl. I S. 390
§ 1 52. StVZOAusnV
...  a) mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder b) im Rahmen einer ...

54. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 10.12.1998 BGBl. I S. 3651
§ 1 54. StVZOAusnV
... Abweichend von § 22 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung braucht der Inhaber einer Allgemeinen ... Dies gilt nur, wenn für diese Räder eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt worden ...

EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 126; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 39 EG-FGV Übergangsvorschriften
... der Richtlinie 2002/24/EG entsprechen. (3) Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22 oder § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Fahrzeugteile, die in den ...

Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 893
Anhang 30. StVZOÄndV zu Artikel 1 Nr. 5
...  Anhang III Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen Anhang IV ... Partikelminderungssystem eine a) Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 oder b) Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach ... Bewertung, wie Bescheinigungen nach Anhang IV oder Allgemeine Betriebserlaubnisse nach § 22 , sind zu nennen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs ... (zu Nr. 3 und 8a) Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen 1. Es ist ein formloser ... die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO in Verbindung mit § 22 StVZO erfüllen und die erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde ... 3.3 Genehmigungsnummer: 3.3.1 Abdruck der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*) 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 287
Anhang 29. StVZOÄndV zu Artikel 1 Nr. 4
... Partikelminderungssystem eine a) Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 oder b) Systemgenehmigung für das Fahrzeug nach den Bestimmungen der Richtlinie ... oder 5) Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 für Partikelminderungssysteme und erforderliche Unterlagen 1. Es ist ein formloser ... für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 20 in Verbindung mit § 22 StVZO erfüllen und die erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde ... 3.3 Genehmigungsnummer: 3.3.1 Abdruck der ABE für das PMS nach § 22 StVZO*), 3.3.2 Abdruck der ABE nach § 21 StVZO für das Einzelfahrzeug*) oder ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... eingetragen werden." 7. § 21c wird aufgehoben. 8. In § 22 Abs. 2 Satz 6 wird die Angabe „dem nach § 18 Abs. 5 oder 6 erforderlichem ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
Artikel 1 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872, 873; aufgehoben durch § 40 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 126
§ 39 EG-FGV Übergangsvorschriften
... der Richtlinie 2002/24/EG entsprechen. (3) Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22 oder § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Fahrzeugteile, die in den ...

Verordnung über die EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Krad-EG-TypV)
Artikel 1 V. v. 07.02.2004 BGBl. I S. 248; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 872
§ 18 Krad-EG-TypV Übergangsvorschriften
... 2003 gültig. Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22 oder § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Fahrzeugteile, die in den ...