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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2012 aufgehoben
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§ 25 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 25 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007
Frühere Fassungen von § 25 StVZO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2007 | Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.2006 BGBl. I S. 988 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 StVZO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVZO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer". e) Die Angaben zu den §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 ... §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 (aufgehoben)". f) Die Angaben zum Abschnitt IIa des Teils B werden durch ... 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „(§ 25 )" gestrichen. b) In Absatz 3a wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: ... gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird." 11. Die §§ 24, 25 und 27 bis 28 werden aufgehoben. 12. § 29 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 9 FZV-EV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Gebührennummer 221 wird wie folgt geändert: aaa) Die Angabe „§ 25 Abs. 1 StVZO" wird durch die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 4 FZV" ersetzt. ... um 5,10 Euro." dd) In der Gebührennummer 223 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 StVZO" durch die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 4 FZV" ersetzt. ... Gebührennummer 227 wird wie folgt geändert: aaa) Die Angabe „§ 25 Abs. 1 StVZO" wird durch die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 4 FZV" ersetzt. ...
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