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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2012 aufgehoben
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§ 39a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
§ 39a wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Die in Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen müssen Betätigungseinrichtungen haben, deren Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
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Zitierungen von § 39a StVZO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVZO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 53a StVZO Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
... 3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist. (5) Warnblinkanlagen ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2008)
... des § 39 über Einrichtungen zum Rückwärtsfahren; 11a. des § 39a über Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger; 12. des § ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
... Kraftfahrzeuge, die nach diesem Tage erstmals in den Verkehr kommen. § 39a Abs. 1 und 3 (Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger für ... von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. § 39a Abs. 2 (Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger für Kraftfahrzeuge nach ...
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