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§ 55a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 55a Elektromagnetische Verträglichkeit



(1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter - sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbständige technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind.

(2) Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.



 

Zitierungen von § 55a StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55a StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2008)
... § 55 Abs. 1 bis 4 über Einrichtungen für Schallzeichen; 23. des § 55a über die Elektromagnetische Verträglichkeit; 24. des § 56 Abs. 1 in ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
... 2003 für von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge. § 55a Abs. 1 (Elektromagnetische Verträglichkeit) ist anzuwenden: 1. ab dem ... dem 1. Januar 1985 und dem 30. September 2002 erstmals in den Verkehr kommen, bleibt § 55a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar. § 55a Abs. 2 ... bleibt § 55a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar. § 55a Abs. 2 (Elektromagnetische Verträglichkeit bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3)  ...
Anlage XXVI StVZO (zu § 47 Abs. 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
... Bauteile und/oder Steuergeräte verwendet, so müssen diese den Bestimmungen des § 55a entsprechen. 10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten ...
Anlage XXVII StVZO (zu § 48 Abs. 2 und Anlage XIV Nr. 3.4) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor (vom 01.06.2007)
... Bauteile und/oder Steuergeräte verwendet, so müssen diese den Bestimmungen des § 55a entsprechen. 12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten ...
Anhang StVZO (vom 29.04.2009)
... oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 188 S. 11). § 55a Abs. 1 Anhänge I, IV bis IX der Richtlinie 72/245/EWG des Rates vom 20. Juni 1972 zur ... 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995 (ABl. EG Nr. L 266 S. 1). § 55a Abs. 2 Kapitel 8 Anhänge I bis VII der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 893
Anhang 30. StVZOÄndV zu Artikel 1 Nr. 5
... Bauteile und/oder Steuergeräte verwendet, so müssen diese den Bestimmungen des § 55a entsprechen. 12. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 287
Anhang 29. StVZOÄndV zu Artikel 1 Nr. 4
... Bauteile und/oder Steuergeräte verwendet, so müssen diese den Bestimmungen des § 55a entsprechen. 10. Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit einem genehmigten ...