§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.
interne Verweise§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2008) ... von Urkunden über Ausnahmegenehmigungen verstößt, 8. entgegen § 71 vollziehbaren Auflagen nicht nachkommt, unter denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
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