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Anlage XXIII - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage XXIII (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)


Anlage XXIII wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1988 S. 1958 - 2022)



 

Zitierungen von Anlage XXIII StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage XXIII StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 StVZO Abgase (vom 02.02.2006)
... mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften 1. der Anlage XXIII oder 2. des Anhangs III A der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
... Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. § 47 Abs. 3 und Anlage XXIII (Verdunstungsemissionen von schadstoffarmen Fahrzeugen) Die in der Anlage XXIII Nr. ... Anlage XXIII (Verdunstungsemissionen von schadstoffarmen Fahrzeugen) Die in der Anlage XXIII Nr. 1.7.3 aufgeführten Anforderungen gelten für ab 1. Oktober 1986 erstmals in den ... gelten auch Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die die Auspuffemissionsgrenzwerte der Anlage XXIII einhalten und vor dem 1. Oktober 1985 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Fahrzeuge ... Verkehr kommen, gelten auch dann als schadstoffarm, wenn die Vorschriften der Anlage XXIII über Grenzwerte für die Emissionen der partikelförmigen Luftverunreinigungen auf ... ist, technisch so verbessert worden sind, daß die Vorschriften 1. der Anlage XXIII , ausgenommen die Absätze 1.7.3 und 1.8.2, oder 2. des Anhangs III A der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 1. BImSchV35ÄndV
... dass das Fahrzeug über eine Emissionsminderung verfügt, die den Anforderungen der Anlage XXIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September ... Grenzwerte nicht überschreiten oder n) die Anforderungen der Anlage XXIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September ...