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Zitierungen von § 56 WaStrG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 WaStrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaStrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1295
Artikel 1 WaStrGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... durch die Wörter „nach § 1 Absatz 6 Nummer 1" ersetzt. 7. Dem § 56 werden die folgenden Absätze 7 und 8 angefügt: „(7) Wurde für ...
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 5 VGenVBG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... oder der ergangenen Plangenehmigung herbeizuführen." 11. § 56 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 3 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (vom 17.12.2006)
... 75 Abs. 2 Satz 2 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes" ersetzt. 9. Dem § 56 werden folgende Absätze angefügt: „(5) Vor dem 17. Dezember 2006 ...
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 1 LwForschNOG Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der § 56 betreffenden Zeile folgende § 57 betreffende Zeile eingefügt: „§ ... Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz," ersetzt. 3. Nach § 56 wird folgender § 57 eingefügt: „§ 57 Übernahme der ...
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