Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.07.2011 aufgehoben
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Anlage - Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG)

neugefasst durch B. v. 02.12.2004 BGBl. I S. 3122; aufgehoben durch Artikel 6 Nr. 1 G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Geltung ab 12.04.2002; FNA: 9290-13 Gebühren im Straßenverkehr
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Anlage (zu § 11 Abs. 2) Aufteilung des Länderanteiles am Mautaufkommen


Anlage hat 1 frühere Fassung

lfd. Nr. Name
des Landes
Anteil
in vom Hundert
1Baden-Württemberg13,7
2Bayern17,5
3Berlin2,3
4Brandenburg4,0
5Bremen0,7
6Hamburg1,4
7Hessen7,5
8Mecklenburg-Vorpommern2,6
9Niedersachsen10,2
10Nordrhein-Westfalen17,8
11Rheinland-Pfalz5,0
12Saarland1,3
13Sachsen5,7
14Sachsen-Anhalt3,5
15Schleswig-Holstein3,5
16Thüringen3,3



Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften G. v. 17. August 2007 BGBl. I S. 1958 m.W.v. 1. September 2007

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Frühere Fassungen von Anlage ABMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2007Artikel 3 Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
vom 17.08.2007 BGBl. I S. 1958

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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