Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.10.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland (PersAuswMustV k.a.Abk.)

V. v. 02.07.1986 BGBl. I S. 1009, 1987 I S. 1160; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Geltung ab 01.04.1987; FNA: 210-1-2 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 3 Übergangsvorschrift



Vordrucke, die der Anlage 2 in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung entsprechen, können bis zum 31. Dezember 2005 weiter verwendet werden.



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