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PersAuswMustV
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Anlage 2
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Anlage 2 - Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland (PersAuswMustV
k.a.Abk.
)
V. v. 02.07.1986
BGBl. I S. 1009
, 1987 I S. 1160; aufgehoben durch
Artikel 4
V. v. 25.10.2010
BGBl. I S. 1440
Geltung ab 01.04.1987; FNA: 210-1-2
Pass-, Ausweis- und Meldewesen
2 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 3 Vorschriften zitiert
Anlage 1
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Anlage 2
Anlage 2 wird in
2 Vorschriften zitiert
(Muster siehe BGBl. I 2001 S. 3301)
Anlage 1
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Zitierungen von
Anlage 2 Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PersAuswMustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PersAuswMustV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 2 PersAuswMustV Muster für den vorläufigen Personalausweis
... vorläufige Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage
2
abgedruckten Muster ...
§ 3 PersAuswMustV Übergangsvorschrift
... die der Anlage
2
in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung entsprechen, können bis zum 31. Dezember ...
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