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§ 5 - EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)
Artikel 1 G. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1244; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 26.06.2004; FNA: 2121-62 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 26.06.2004; FNA: 2121-62 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 5 Mitwirkung von Zollstellen
Im Falle der Einfuhr, der Ausfuhr oder der Durchfuhr von Erzeugnissen, die in den Anwendungsbereich der in § 4 Abs. 1 genannten Rechtsakte fallen, wirken das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zolldienststellen bei der Überwachung in entsprechender Anwendung des § 55 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches mit.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes G. v. 1. April 2008 BGBl. I S. 497 m.W.v. 5. April 2008
Frühere Fassungen von § 5 EGGenTDurchfG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.04.2008 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes vom 01.04.2008 BGBl. I S. 497 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 EGGenTDurchfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EGGenTDurchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGGenTDurchfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
G. v. 01.04.2008 BGBl. I S. 497
Artikel 1 1. EGGenTDurchfGÄndG
... 55 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. 3. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: § 5a Erlass von ...
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