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Änderung Anlage 2 BinSch-SportbootVermV vom 01.04.2006
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Anlage 2 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.04.2006 geltenden Fassung | Anlage 2 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung) in der am 04.06.2016 geltenden Fassung durch Artikel 43 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2) Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung für Sportboote | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) in Abschnitt II Nummer 4 wird das Wort 'Handfeuerlöscher' durch die Wörter 'tragbare Feuerlöscher' ersetzt. in Abschnitt II Nummer 5.9 wird das Wort 'Verbandskasten' durch das Wort 'Verbandkasten' ersetzt. in der Fußnote 1 werden die Wörter 'Verkehr, Bau- und Wohnungswesen' durch die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' ersetzt. in der Fußnote 1 werden die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch die Wörter 'Verkehr und digitale Infrastruktur' ersetzt. In der Anlage 2 werden in der Fußnote 1 die Wörter 'den Wasser- und Schifffahrtsämtern' durch die Wörter 'den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern' ersetzt. |
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