Änderung Anlage 1 BinSch-SportbootVermV vom 01.01.2009

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Anlage 1 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
Anlage 1 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 43 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 3) Muster Bootszeugnis


Blatt 1
Muster Bootszeugnis Seite 1 (BGBl. I 2000 S. 577)




Blatt 2
Muster Bootszeugnis Seite 2 (BGBl. I 2000 S. 578)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

- in Nr. 4 wird das Wort 'Binnenschiffs-Untersuchungsordnung' durch das Wort 'Binnenschiffsuntersuchungsordnung' ersetzt.

- In der Anlage 1 werden jeweils

a) die Wörter 'Wasser- und Schifffahrtsamt' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt' und

b) die Wörter 'Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes' durch die Wörter 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'

ersetzt.




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