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§ 7 - Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV)
Artikel 2 V. v. 11.11.1982 BGBl. I S. 1553, 1558; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Geltung ab 01.01.1983; FNA: 750-15-3 Bergbau
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Geltung ab 01.01.1983; FNA: 750-15-3 Bergbau
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§ 7 Zeichnerische Darstellungen zum Betriebsplan
Dem Betriebsplan hat der Unternehmer in den Fällen des § 2 Absatz 1 und 4 zeichnerische Darstellungen beizufügen, in denen der Einwirkungsbereich der im Betriebsplan vorgesehenen Maßnahmen einzutragen ist.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen V. v. 18. Oktober 2017 BGBl. I S. 3584 m.W.v. 24. Oktober 2017
Frühere Fassungen von § 7 EinwirkungsBergV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.10.2017 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen vom 18.10.2017 BGBl. I S. 3584 |
aktuell vorher | 13.08.2016 | Artikel 2 Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen vom 04.08.2016 BGBl. I S. 1962 |
aktuell | vor 13.08.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 EinwirkungsBergV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EinwirkungsBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinwirkungsBergV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1962
Artikel 2 BergSchHaftAG Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
... zu berücksichtigen sind, mit Hilfe der Grenzwinkel festzulegen." 6. § 7 wird aufgehoben. 7. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage Liste ...
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 3 GesSchBÄndV Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
... werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art der Festlegung des Einwirkungsbereichs ... Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § 5. § 7 Zeichnerische Darstellungen zum Betriebsplan Dem Betriebsplan hat der Unternehmer in ...
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