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Zitierungen von § 1 EinwirkungsBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EinwirkungsBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinwirkungsBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EinwirkungsBergV Räumliche Begrenzung (vom 24.10.2017)
...  1. der Winkel, dessen Scheitelpunkt an den jeweils tiefsten Punkten des Randes eines in § 1 genannten Betriebes liegt, dessen fester Schenkel von einer Waagerechten durch den Scheitelpunkt ... 2. der Winkel, der bezogen auf eine Bodenhebung von 10 Zentimetern, die von einem in § 1 genannten Betrieb verursacht wurde, vom Unternehmer nach dem Stand der Technik bestimmt wird. ...
§ 3 EinwirkungsBergV Andere Art der Festlegung des Einwirkungsbereichs (vom 24.10.2017)
... wird. Es ist auch von der zuständigen Behörde festzustellen, welchem in § 1 genannten Betrieb oder welchen der in § 1 genannten Betriebe der Einwirkungsbereich ... Behörde festzustellen, welchem in § 1 genannten Betrieb oder welchen der in § 1 genannten Betriebe der Einwirkungsbereich zuzurechnen ist. Der Einwirkungsbereich ist ...
§ 5 EinwirkungsBergV Erweiterter Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen (vom 24.10.2017)
... beeinträchtigt werden, so hat der Unternehmer zu prüfen, ob die Einwirkungen eines in § 1 genannten Betriebes sich über den nach § 2 Absatz 1 bis 3 oder § 3 Absatz 1 bis 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1962
Artikel 2 BergSchHaftAG Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
... 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553, 1558) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „untertägiger Gewinnungsbetriebe der in der Anlage bezeichneten ... „untertägigen Gewinnungsbetriebes" durch die Wörter „in § 1 genannten Betriebes" und die Angabe „cm" durch das Wort „Zentimetern" ... des Einwirkungsbereichs bestimmt wird. Es ist auch festzustellen, welchem oder welchen in § 1 genannten Betrieben der Einwirkungsbereich zuzurechnen ist." 5. § 5 wird wie ... werden, so hat der Unternehmer zu prüfen, ob die Einwirkungen eines in § 1 genannten Betriebes sich über den Einwirkungsbereich hinaus erstrecken. Der Unternehmer hat ...

Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 3 GesSchBÄndV Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
...  1. der Winkel, dessen Scheitelpunkt an den jeweils tiefsten Punkten des Randes eines in § 1 genannten Betriebes liegt, dessen fester Schenkel von einer Waagerechten durch den Scheitelpunkt ... 2. der Winkel, der bezogen auf eine Bodenhebung von 10 Zentimetern, die von einem in § 1 genannten Betrieb verursacht wurde, vom Unternehmer nach dem Stand der Technik bestimmt ... bestimmt wird. Es ist auch von der zuständigen Behörde festzustellen, welchem in § 1 genannten Betrieb oder welchen der in § 1 genannten Betriebe der Einwirkungsbereich ... Behörde festzustellen, welchem in § 1 genannten Betrieb oder welchen der in § 1 genannten Betriebe der Einwirkungsbereich zuzurechnen ist. Der Einwirkungsbereich ist dem ... beeinträchtigt werden, so hat der Unternehmer zu prüfen, ob die Einwirkungen eines in § 1 genannten Betriebes sich über den nach § 2 Absatz 1 bis 3 oder § 3 Absatz 1 bis 3 ...
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