Änderung Anlage LuftVG vom 29.12.2023

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Anlage LuftVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.12.2023 geltenden Fassung
Anlage LuftVG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
 

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(Text neue Fassung)

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