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Zitierungen von § 66b LuftVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66b LuftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 58 LuftVG (vom 18.06.2021)
... Weise oder nicht rechtzeitig abgibt, 18. entgegen § 66a Absatz 3 Satz 1 oder § 66b Absatz 3 Satz 1 die dort genannten Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig oder nicht rechtzeitig belegt oder 19. entgegen § 66a Absatz 3 Satz 2 oder § 66b Absatz 3 Satz 3 eine dort genannte Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025)
... für den Betrieb in der Betriebs- kategorie „zulassungspflichtig" nach § 66b LuftVG 100 EUR VII. Sonstige Amtshandlungen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Artikel 1 LuftRÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 18 und 19 werden angefügt: „18. entgegen § 66a Absatz 3 Satz 1 oder § 66b Absatz 3 Satz 1 die dort genannten Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht rechtzeitig belegt oder 19. entgegen § 66a Absatz 3 Satz 2 oder § 66b Absatz 3 Satz 3 eine dort genannte Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... Absatz 2" ersetzt. 4. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a und 66b eingefügt: „§ 66a Register über Betreiber von unbemannten ... als Betreiber unbemannter Fluggeräte von der Registrierungspflicht ausgenommen. § 66b Register über zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte (1) Das ...
Artikel 4 LuftRÄndG Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... für den Betrieb in der Betriebs- kategorie „zulassungspflichtig" nach § 66b LuftVG 100 EUR". 4. In Abschnitt VII wird Nummer 35 ...
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