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Zitierungen von § 57e HRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57e HRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Artikel 1 G. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 506; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1073
§ 7 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung; Verordnungsermächtigung (vom 01.03.2020)
... im Sinne des § 5 abgeschlossenen Arbeitsverträge gelten die §§ 57a bis 57f des Hochschulrahmengesetzes in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung fort. ... im Sinne des § 5 abgeschlossene Arbeitsverträge gelten die §§ 57a bis 57e des Hochschulrahmengesetzes in der vor dem 23. Februar 2002 geltenden Fassung fort. Satz 2 gilt entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft
G. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 506
Artikel 2 WissArbRÄndG Änderung des Hochschulrahmengesetzes
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 57a bis 57f wie folgt gefasst: „§ 57a (weggefallen) § 57b ... § 57c (weggefallen) § 57d (weggefallen) § 57e (weggefallen) § 57f (weggefallen)". 2. § 47 Satz 3 und 4 ... 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gilt entsprechend." 3. Die §§ 57a bis 57f werden aufgehoben. 4. § 70 Abs. 5 wird aufgehoben. 5. § 72 ...