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Zitierungen von § 57f HRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57f HRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Artikel 1 G. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 506; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1073
§ 7 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung; Verordnungsermächtigung (vom 01.03.2020)
... im Sinne des § 5 abgeschlossenen Arbeitsverträge gelten die §§ 57a bis 57f des Hochschulrahmengesetzes in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung fort. Für vor dem 23. Februar 2002 an ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft
G. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 506
Artikel 2 WissArbRÄndG Änderung des Hochschulrahmengesetzes
... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 57a bis 57f wie folgt gefasst: „§ 57a (weggefallen) § 57b ... § 57d (weggefallen) § 57e (weggefallen) § 57f (weggefallen)". 2. § 47 Satz 3 und 4 wird wie folgt gefasst: ... Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gilt entsprechend." 3. Die §§ 57a bis 57f werden aufgehoben. 4. § 70 Abs. 5 wird aufgehoben. 5. § 72 Abs. 1 ...
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