Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken (StStatG1995§3V k.a.Abk.)

V. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 514
Geltung ab 11.03.2005; FNA: 601-4-1 Steuerverwaltung

Eingangsformel



Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:


§ 1



Die Durchführung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird eingestellt.


§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anzeige