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§ 6 - Tierschutzkommissions-Verordnung (TierSchKomV k.a.Abk.)
V. v. 23.06.1987 BGBl. I S. 1557; zuletzt geändert durch Artikel 393 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.07.1987; FNA: 7833-3-3 Tierschutz
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Geltung ab 01.07.1987; FNA: 7833-3-3 Tierschutz
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§ 6 Beteiligung des Bundesministers und anderer Beauftragter
Das Bundesministerium und seine Beauftragten und - soweit ihre Belange berührt sind - je ein Beauftragter der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung und ein Beauftragter der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden können jederzeit an den Sitzungen der Tierschutzkommission teilnehmen.
Text in der Fassung des Artikels 393 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015
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Frühere Fassungen von § 6 Tierschutzkommissions-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 393 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 418 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 Tierschutzkommissions-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TierSchKomV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierSchKomV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 418 9. ZustAnpV Tierschutzkommissions-Verordnung
... Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt. 2. in § 6 werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter Wirtschaft ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 393 10. ZustAnpV Änderung der Tierschutzkommissions-Verordnung
... die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt. 2. In § 6 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter ...
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