Änderung § 24h SGB V vom 30.10.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 GVWG am 30. Oktober 2012 und Änderungshistorie des SGB V

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 24h SGB V a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.10.2012 geltenden Fassung
§ 24h SGB V n.F. (neue Fassung)
in der am 20.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 24h (neu)


(Text neue Fassung)

§ 24h Haushaltshilfe


vorherige Änderung

 


1 Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. 2 § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.




Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed