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Änderung § 391 SGB V vom 09.06.2021
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§ 390 SGB V a.F. (alte Fassung) in der vor dem 09.06.2021 geltenden Fassung | § 391 SGB V n.F. (neue Fassung) in der am 09.06.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309 |
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(Text alte Fassung) § 390 Beteiligung der Fachöffentlichkeit | (Text neue Fassung)§ 391 Beteiligung der Fachöffentlichkeit |
(Textabschnitt unverändert) (1) Die Gesellschaft für Telematik hat die Fachöffentlichkeit mittels elektronischer Informationstechnologien zu beteiligen bei | |
1. Festlegungen nach § 386 Absatz 1, 2. Bewertungen nach § 387 Absatz 5 und 3. Empfehlungen nach § 388 Absatz 1. (2) 1 Zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit hat die Gesellschaft für Telematik die Entwürfe der Festlegungen nach § 386 Absatz 1, die Entwürfe der Bewertungen nach § 387 Absatz 5 und die Entwürfe der Empfehlungen nach § 388 Absatz 1 auf der Internetseite des Interoperabilitätsverzeichnisses zu veröffentlichen. 2 Die Entwürfe sind mit dem Hinweis zu veröffentlichen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichung abgegeben werden können. | 1. Festlegungen nach § 387 Absatz 1, 2. Bewertungen nach § 388 Absatz 5 und 3. Empfehlungen nach § 389 Absatz 1. (2) 1 Zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit hat die Gesellschaft für Telematik die Entwürfe der Festlegungen nach § 387 Absatz 1, die Entwürfe der Bewertungen nach § 388 Absatz 5 und die Entwürfe der Empfehlungen nach § 389 Absatz 1 auf der Internetseite des Interoperabilitätsverzeichnisses zu veröffentlichen. 2 Die Entwürfe sind mit dem Hinweis zu veröffentlichen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichung abgegeben werden können. |
(3) Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gesellschaft für Telematik auf der Internetseite des Interoperabilitätsverzeichnisses zu veröffentlichen. (4) 1 Die Gesellschaft für Telematik stellt sicher, dass die Stellungnahmen bei der weiteren Prüfung der Entwürfe angemessen berücksichtigt werden. 2 Dabei berücksichtigt die Gesellschaft für Telematik insbesondere diejenigen Anforderungen an elektronische Informationstechnologien, die die Interoperabilität sowie einen standardkonformen nationalen und internationalen Austausch von Daten und Informationen betreffen. |
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